Ausnahmegenehmigungen (nur Berufsschule)

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) regelt mit dem Teilschulnetzplan berufsbildende Schulen vom 27. Mai 2021 und der jährlich aktualisierten Fachklassenliste die Einzugsbereiche der beruflichen Erstausbildung. Entsprechend erfolgen die Anmeldungen zur Berufsschule durch den Ausbildungsbetrieb.

Mit dem Erlass über die Genehmigung einer Ausnahme zum Einzugsbereich eines Fachklassenstandortes vom 4. Juni 2021 ermöglicht das SMK jedoch in konkreten Fällen Ausnahmen, wenn der folgende wichtige Grund des Auszubildenden oder seines Ausbildungsbetriebes vorliegt: 

  1. Besondere soziale Umstände (Kita des eigenen Kindes in der Nähe der gewünschten Berufsschule)
  2. Verkehrsverhältnisse (Verkürzung Verkehrsweg/Vermeidung auswärtiger Unterbringung)
  3. Erleichterung der Berufsausbildung (Verbundausbildung).

 Der Antrag ist durch 

  • den Auszubildenden bzw. die Auszubildende, bei minderjährigen Auszubildenden die Per-sonensorgeberechtigten, oder 
  • den Ausbildungsbetrieb mit Einverständniserklärung des bzw. der Auszubildenden, bei min-derjährigen Auszubildenden der Personensorgeberechtigten, 

unter Verwendung des nachfolgenden Formblattes bei der Wunschschule einzureichen. Sollten die o. g. Ausnahmekriterien vorliegen und Sie die Ausbildung am BSZ "Friedrich Siemens" Pirna wünschen, so stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag.

Antragsformular (.pdf)

Antragsformular (.docx)

 

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie (per Post) an: 

Berufliches Schulzentrum „Friedrich Siemens“ Pirna
Pillnitzer Str. 13a
01796 Pirna

Tel. 03501 5311-10    Fax 03501 5311-76

E-Mail: post@bszpirna.de

Postanschrift

BSZ "Friedrich Siemens" Pirna
Pillnitzer Straße 13a
01796 Pirna

Kontakt

  • Tel: 03501 - 5311-10

  • Fax: 03501 - 5311-76

  • post: post@bszpirna.de

     

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