Schüler ohne Hauptschulabschluss erhalten im Berufsvorbereitungsjahr eine weitere Chance diesen nachzuholen und somit die Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Ausbildung zu erlangen.
Dauer: BVJ - ein Schuljahr GBVJ - zwei Schuljahre
Aufnahmebedingungen GBVJ:
Zu beachten ist, dass in das GBVJ gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 Schulordnung Berufsschule (BSO) Schüler aufgenommen werden,
welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt und die Oberschule vor Beginn der Klassenstufe 9 verlassen haben oder,
mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen oder,
mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zuvor die Oberschule besucht haben und bei denen zu erwarten ist, dass sie auf Grund der Art und des Umfangs der Behinderung das Lernziel gemäß Absatz 1 Satz 2 erreichen werden, oder
welche zwar eine Vorbereitungsklasse gemäß § 5 absolviert haben, bei denen aufgrund der unzureichenden Sprachkompetenz aber nicht zu erwarten ist, dass sie das Lernziel gemäß Absatz 1 Satz 2 nach Abschluss der einjährigen Vollzeitschule erreichen werden.
Angeboten werden folgende Berufsbereiche:
Für Schüler, die keinen Lehrvertrag abschließen konnten, können Berufsgrundbildungsjahre abhängig von den zur Verfügung stehenden Lehrstunden in den Richtungen:
gebildet werden.
BSZ "Friedrich Siemens" Pirna
Pillnitzer Straße 13a
01796 Pirna
Tel: 03501 - 5311-10
Fax: 03501 - 5311-76
post: post@bszpirna.de